Der Bundesrat hat heute mit der Novelle der 13. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (BImSchV) die Grenzwerte für Quecksilber bei der Kohleverstromung verschärft. Dazu sagt die Landesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Brandenburg, JULIA SCHMIDT:
„Bündnisgrüne in den Landesregierungen haben die Nachverhandlungen mit ihrer Veto-Androhung erzwungen. Ich freue mich sehr, dass wir dadurch eine Verschärfung der Grenzwerte für Quecksilber bei der Kohleverstromung erreicht haben. Die Kohleverstromung ist nicht nur katastrophal für das Klima, sondern hat auch massive Umweltschäden zur Folge. Die Braune Spree, ein Ergebnis der Eisenhydroxid- und Sulfatbelastung durch den Tagebau, ist ein besonders erschreckendes Beispiel. Quecksilber wirkt mehr im Verborgenen, ist aber als hochgiftiges Schwermetall eine Gefahr für Mensch und Umwelt, besonders wenn es bis in die Nahrungskette gelangt. Bereits jetzt stellen wir bei vielen Neugeborenen fest, dass die Quecksilberbelastung im bedenklichen Bereich liegt. In Deutschland und Polen wird so viel Quecksilber in die Umwelt abgegeben wie nirgendwo sonst in der EU. Zwei Drittel der Emissionen gehen dabei auf das Konto der Braunkohle.“
Der Bundesrat schafft mit dem Beschluss die Grundlagen dafür, dass Deutschland gemäß der Minamata-Konvention seinen Quecksilberausstoß eindämmt. In Deutschland wurden bisher die schwächsten Grenzwerte in der gesamten Europäischen Union zugelassen. Der Verordnungsentwurf der Bundesregierung war unzureichend. Die Nachverhandlungen im Zuge der bündnisgrünen Initiative haben für eine deutliche Verschärfung gesorgt. Ab 2025 dürfen die Braunkohlekraftwerke in der Lausitz nur noch 6 µg/Nm3 ausstoßen.
Zusammen mit Polen ist Deutschland der größte Quecksilberemittent in der Europäischen Union. Jedes Jahr emittieren deutsche Kohlekraftwerke rund fünf Tonnen Quecksilber, zwei Drittel davon werden vom Braunkohletagebau verursacht. In allen deutschen Flüssen wird der angegebene Grenzwert der Umweltqualitätsnorm für Quecksilber um das 5 bis 15fache überschritten. Bei rund 33% aller Neugeborenen in Europa liegt der Methylquecksilbergehalt im Haar über dem Grenzwert.
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