Im Zusammenhang mit unserer Veranstaltung zur Afrikanischen Schweinepest wurde uns eine Reihe Fragen gestellt. Wir haben beim Ministerium noch einmal nachgefragt und hier die Antworten zusammengetragen und möchten sie veröffentlichen, weil das sicher auch andere interessiert.
Warum wird Empfehlungen von Experten, Politikern und Naturschutzbund, auf den übermäßigen Bau von Zäunen zu verzichten, weil diese eben keinen Schutz gegen die Einschleppung der ASP in die Mastanlagen bieten, nicht gefolgt?
Deutschland und Brandenburg sind gesetzlich dazu verpflichtet, Eindämmungsmaßnahmen – das betrifft Zaunbaumaßnahmen oder auch andere Einschränkungen – durchzuführen. Wie von der Kreistierärztin Frau Dr. Senger ausgeführt wurde, dienen die Zaunbaumaßnahmen in erster Linie dem Schutz vor der Ausbreitung der ASP in weitere Gebiete und damit zum einen dem Schutz der Wildschweinpopulation in ganz Deutschland vor einer hochgradig tödlichen Seuche, zum anderen dienen sie dazu, dass Einschränkungen für Landwirtschaft, Tourismus Tierwelt etc. nicht in noch größeren Bereichen notwendig werden.
Was bieten Landkreise, Land und Bund als Entschädigung den im touristischen Bereich tätigen Menschen, Betrieben, Hotels, Pensionen etc. für die langfristigen Ausfälle von Einkünften aufgrund der anhaltenden Bezäunung an?
Das Land Brandenburg und insbesondere die Landkreise sind in enger Abstimmung mit den regionalen Tourismusverbänden, um die Einschränkungen für den Tourismus möglichst gering zu halten. So wird die Entnahme von Wildschweinen in touristisch relevanten Orten wie beispielsweise dem Schlaubetal frühzeitig intensiviert, um dort Wanderwege und ähnliches wieder frei zu geben. Auch relevante Fahrradstrecken wie der Oder-Neiße Radweg stehen besonders im Fokus der Absprachen. Die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Veterinärämtern und den Tourismusverbänden ist sehr gut. Dass durch die Schutzmaßnahmen eine Abnahme des Tourismus zu verzeichnen wäre, ist uns nicht bekannt. Durch die aktuelle Corona-Pandemie ist auch nicht zu beziffern, welcher Effekt ggf. wie wirken könnte.
Wie sieht ein Abbaukonzept aus, insbesondere der zeitliche Rahmen? D.h., wann werden die Zäune wieder abgebaut – insbesondere vor dem Hintergrund der Tatsache, dass davon auszugehen ist, dass diese Pandemie mittel- und langfristig nicht vorübergehen wird.
Sobald die weißen Zonen und die Kerngebiete wildschweinfrei sind, d.h. die Entnahme erfolgreich war, und keine Gefahr einer Ausbreitung mehr besteht, werden die Zäune selbstverständlich auch wieder abgebaut. Ebenso findet ein Abbau von provisorischen Elektrozäunen statt, sobald die Gebiete mit festen Zäunen umschlossen sind. Einen genauen Zeitpunkt können wir seriös nicht angeben. Jedoch läuft gerade in den Kerngebieten Oder-Spree/Dahme-Spreewald und Oder-Spree/Spree-Neiße die Bekämpfung und Entnahme sehr gut, und wir sind zuversichtlich, dass die Entnahme auch den gewünschten Effekt erzielt, eine erfolgreiche Bekämpfung also möglich ist. Das Kerngebiet in Frankfurt/Oder ist sehr klein, weshalb hier mit einer schnelleren Bekämpfung als in den übrigen Kerngebieten gerechnet werden kann.
Welche Investitionen werden Landkreise, Bund und Land tätigen, um die Schäden durch die Zäune an Tierwelt und Umwelt zumindest ansatzweise auszugleichen? Welche Entschädigung bieten eben jene an um Bürger*innen einen Ausgleich dafür zu zahlen, dass uns mittlerweile fast jegliche Möglichkeit genommen wird, in der Natur zu entspannen und dies eben dauerhaft.
Bei der Planung der Restriktionsgebiete werden neben den gesetzlichen Vorgaben selbstverständlich auch lokale Gegebenheiten wie Naturschutzgebiete o.ä. berücksichtigt. Um die Tierwelt möglichst wenig zu beeinträchtigen werden verschiedenste Vorkehrungen getroffen. Dies bezieht sich u.a. auf die Höhe der Zäune oder auch auf Durchlässe für kleine Tiere. Bisher sind hier keine diesbezüglichen Beschwerden von Naturschutzverbänden bekannt. Leider ist die „Möglichkeit, sich in der Natur zu entspannen“ kein Recht, das eingeschränkt würde oder entschädigungsfähig wäre. Wir sind bemüht, die Einschränkungen möglichst gering in Ausmaß und Dauer zu halten. Dies gilt sowohl für die Tierwelt als auch für die Menschen.
Warum gibt es keine transparente Berichterstattung bzw. öffentliche Auskunft zur Dauer der Maßnahmen und vor allem auch zu den Gründen der Maßnahmen (nämlich dem Schutz von Mastanlagen und damit auch dem Schutz von privaten Unternehmenseinkünften der Fleischproduzenten – und dies mit Steuergeldern)? Zudem wäre es wünschenswert, auch die langfristigen Kosten offen zu legen, die durch Reparaturen und Personalkosten um die Zäune regelmäßig zu kontrollieren, entstehen. – Dies ist keine Aufgabe von Bürger*innen, auch wenn dies politisch so gewollt ist.
Grund der Bekämpfung ist mitnichten ausschließlich der Schutz von Mastanlagen, dies wurde oben sowie durch Frau Senger in der Veranstaltung bereits dargelegt. Die Dauer der Maßnahmen kann nicht seriös eingeschätzt werden. Ziel der Landesregierung ist selbstverständlich, dass die Seuche möglichst schnell eingedämmt wird. Bisher hat das Land Brandenburg im Haushalt 2020 rund 7 Millionen Euro, im Haushalt 2021 rund 32 Millionen Euro für Bekämpfungsmaßnahmen und Entschädigungen vorgesehen. Darunter fallen auch Instandhaltungskosten für die Zäune. Die Instandhaltung ist selbstverständlich keine Aufgabe der Bürger*innen. Jedoch sind die zuständigen Behörden vor Ort dankbar über Hinweise zu Beschädigungen oder Diebstählen an den Zäunen. Die Mitarbeit aller Bürger*innen ist zentral.
Warum bietet eine Partei wie „Die Grünen“ eine Plattform, um unkritisch über dieses Thema zu debattieren. Wo sind Experten aus dem Bereich Natur- und Umweltschutz bei dieser Debatte?
Wir bieten mit dieser Veranstaltung als Bündnis 90/Die Grünen eine Plattform, um Fragen zu stellen. Dazu haben wir Experten eingeladen die sich zum Teil seit Jahrzehnten auch beruflich mit Tier- und Naturschutz beschäftigen, diese zu beantworten. Ob die Fragen kritisch werden, hängt vor allem von den Fragestellenden ab.