Wir begrüßen die Ansiedlung von Tesla in Brandenburg als Beitrag zur Verkehrswende. Gleichzeitig werden wir darauf achten, dass der Umweltschutz nicht vernachlässigt wird. Hier möchten wir aktuelle Informationen zusammentragen und laufend versuchen, einige der offenen Fragen zu beantworten. Außerdem sammeln wir hier Aktuelle Berichte zur Tesla-Fabrik in den Medien und Quellen zu Tesla.
Zuletzt aktualisiert: 5.12.2022
Grundlagen, Verfahrens- und rechtliche Fragen
Aus verschiedenen Gründen möchte Tesla das Werksgelände in Grünheide (300ha, Nutzfläche 202 ha) um weitere 110 ha im Nordosten vergrößern. Hauptgrund ist, dass durch internationale Lieferkettenprobleme die ursprünglich geplante „warehouse- on- wheels“ Lagerhaltung und eine zeit- und punktgenaue Anlieferung am Standort Grünheide nicht mehr möglich sind. Tesla möchte auf der angedachten Erweiterungsfläche eine Anbindung an den Schienengüterverkehr und damit eine direkte Anlieferung von Containern sowie weitere Lagerkapazitäten ermöglichen. Tesla ist zur Klärung der Voraussetzungen und Möglichkeiten der Gelände- Erweiterung mit der Gemeinde Grünheide im Gespräch. Hier ein Stimmungsbild, wie sich die Bündnisgrünen in Oder- Spree zu der Erweiterung positionieren.
Die Genehmigung für Errichtung und Betrieb einer Fabrik zur Produktion von bis zu 500.000 Elektroautoos und einer Fabrik für Batteriezellproduktion ist am 4. März 2022 von der zuständigen Landesbehörde, dem LfU, erteilt worden.
Eine mögliche Förderung der Batteriefabrik mit EU- und Landesmitteln wurde von Tesla nicht in Anspruch genommen. „Dass Tesla auf das Geld verzichtet hat, ist nach Darstellung des Ministers Ergebnis einer Güterabwägung Teslas gewesen. Bei Annahme des Steuergeldes hätte der Konzern Forschungsergebnisse veröffentlichen müssen, das war Bedingung dieser Förderung. Tesla entschied sich demnach, die Ergebnisse der Forschung nicht zu teilen und dafür auf Staatshilfe zu verzichten. Die finanzielle Situation des Konzerns sei inzwischen so, dass man sich das leisten könne, meinte Steinbach.“ (MOZ, 08.12.2021)
Der gesamte Genehmigungsantrag, die entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen, die der Behörde im Zeitpunkt der Bekanntmachung vorlagen, und die Anträge auf wasserrechtliche Erlaubnisse sowie der dazugehörigen erforderlichen Unterlagen waren vom 2.11.2021 bis 22.11.2021 nochmals öffentlich ausgelegt. Die Auslegung ist mittlerweile abgeschlossen.
Inzwischen ist die Frist für Einwendungen abgelaufen. Bis zum 22.11.2021 hatten Betroffene zuletzt die Möglichkeit, Einwendungen einzureichen. Die bereits im Rahmen der vorangegangenen Bekanntmachungen des Vorhabens vom frist- und formgerecht erhobenen Einwendungen haben ihre Gültigkeit behalten.
Nein. Wenn es zu einer Aktualisierung der Antragsunterlagen kommt, prüft das LfU (Landesamt für Umwelt Brandenburg, die Genehmigungsbehörde), ob die Änderungen Auswirkungen haben, die eine erneute Bekanntmachung und Auslegung erfordern. Ist das der Fall, wird der Antrag erneut bekanntgemacht und ausgelegt. Dies heißt aber ausdrücklich nicht, dass die ursprüngliche Öffentlichkeitsbeteiligung fehlerhaft war.
Eine erneute Auslegung bedeutet auch nicht, dass das Genehmigungsverfahren erneut startet. Alle bisher schon vorliegenden Prüfungsergebnisse für nicht geänderte Teile des Antrags bleiben erhalten. Alle existierenden Einwendungen bleiben bestehen, wenn sie aufrechterhalten werden. Neue Einwendungen sind nur bezogen auf die geänderten Teile des Antrags zulässig.
Bündnis 90/Die Grünen haben sich klar positioniert. Im Kreisverband Oder-Spree, im Brandenburger Landesverband und beim Landesparteitag. Auch der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland BUND Brandenburg sieht die Entwicklung trotz einiger Kritikpunkte überwiegend positiv.
Tesla wurden mehrere Standorte angeboten, davon vier in Brandenburg. Tesla hat sich auf der Basis dieser Rahmenbedingungen für Grünheide entschieden:
Bildung. Es gibt in der Nähe mit der FH Wildau, der Viadrina, der HTW, der TU Berlin und der Beuth-Hochschule viele gute Hochschulen. Die Nähe zur Metropole Berlin und die gute Anbindung nach Fürstenwalde, Frankfurt und bis nach Polen hinein stellen sicher, dass Tesla ausreichend Arbeitskräfte findet.
Verkehr. Die Verkehrsanbindung mit dem RE1 am Bahnhof Fangschleuse ermöglicht es einem Großteil der Belegschaft, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit zu kommen. Durch den Ausbau des vorhandenen Industriegleises können die produzierten Autos umweltfreundlich abtransportiert werden. Ein direkter Autobahnanschluss ist vorhanden. Auch der Flughafen ist in der Nähe.
Umweltschutz. Tesla ist der Einsatz von erneuerbarer Energie in der Produktion wichtig und sieht bei uns in der Region gute Möglichkeiten, diese zu nutzen.
Nein, die abschließende Genehmigung liegt nach wie vor nicht vor (Stand: 20.12.2021). Der Bau der Anlage erfolgt bislang auf der Basis von vorläufigen Genehmigungen. Der §8a des BImSchG sieht diese Möglichkeit der vorläufigen Genehmigung ausdrücklich vor. Die Genehmigungsbehörde ist das LfU (Landesamt für Umwelt). Die Behörde prüft sowohl die Antragsunterlagen von Tesla als auch die von Umweltverbänden und anderen Betroffenen rechtzeitig bis zum 3.9.2020 schriftlich vorgebrachten Einwendungen gegen das Vorhaben. Sollte die Genehmigung nicht erteilt werden, muss Tesla seine Pläne nachbessern oder auf eigene Kosten alle errichteten Bauten abreißen und den ursprünglichen Zustand wieder herstellen. Dafür musste Tesla eine Sicherheitsleistung in Höhe von 100 MIO Euro hinterlegen.
Auch hierfür ist die Frist abgelaufen. Die Unterlagen lagen vom 11. Mai bis zum 12. Juni 2020 im Tourismusbüro der Gemeinde Grünheide (Mark) und hier online aus.
Die Tesla- Ansiedelung wird auf vielen verschiedenen Ebenen begleitet: Im Landkreis Oder- Spree gibt es eine Steuerungsgruppe: Auf Initiative des Landkreises wurde ein Naturräumlich- Ökologischer Beiratgebildet, in dem ehrenamtliche Naturschützer*innen gemeinsam mit Behördenvertreter*innen des Landkreises Vorstellungen der Kommunen zur Entwicklung des Tesla-Umfeldes diskutieren und z.B. Empfehlungen zum Umgang mit von den Gemeinden vorgeschlagenen Potentialflächen geben. Ziel des Beirates ist es, die Belange des Naturschutzes in der geführten Diskussion zu vertreten. Der Baustellenbetrieb wird in einem mehrstufigen Kontrollsystem überwacht, welches Auflage der Unteren Wasserbehörde (UWB) ist. Dieses besteht aus: 1. einen Gewässerschutzbeauftragten, der von Tesla eingestellt werden musste 2. einer von Tesla eingestellten ökologische Baubegleitung für die Pfahlgründungen, die dauernd vor Ort ist. 3. regelmäßigen Kontrollen durch Personal der UWB vor Ort (2 mal wöchentlich, Stand: Oktober 2020)
Uns ist wichtig, dass alle naturschutzrechtlichen Auflagen erfüllt werden. Da das Genehmigungsverfahren für Tesla sehr viele Aspekte umfasst, können wir nachvollziehen, wenn es von Bürger*innen und Verbänden dazu Fragen oder Einwände gibt. Wir Brandenburger Bündnisgrüne stehen für einen starken Rechtsstaat. Daher können alle Verbände von ihrem Recht Gebrauch machen und Einspruch erheben, auch vor Gericht.
Boden- und Gewässerschutz
Der lokale Wasserverband Strausberg-Erkner hatte Anfang 2020 in einer Pressemeldung erklärt, dass der Wasserbedarf des Werks mit den vorhandenen Genehmigungen und der existierenden Infrastruktur nicht sichergestellt werden kann. Dadurch entstand viel Verunsicherung in der Bevölkerung. Inzwischen liegen allerdings Genehmigungen für Erweiterungen vor und es wurde ein Versorgungsvertrag mit Tesla geschlossen, der zumindest für den ersten Bauabschnitt und einer Produktionsmenge von bis zu 500.000 PKW jährlich die Wasserversorgung sichert. Tesla wird nach eigenen Angaben in der ersten Ausbaustufe maximal 1,423 Mio m³ Trinkwasser für den Betrieb des Werkes benötigen. Dem Wasserverband ist nach eigenen Angaben eine jährliche Erhöhung der Trinkwasser-Fördermengen ohne weitere Hindernisse um 3,066 Mio m³ möglich und das wurde auch genehmigt. Die Erhöhung der Fördermengen ist also ausreichend – so denn die Wasserqualität der geförderten Mengen der geforderten Trinkwasserqualität entspricht – um neben dem Tesla-Werk auch noch weitere 13.500 zuzügliche 4-Personen- Haushalte mit Trinkwasser zu versorgen.
Quellen:
Informationen zur außerordentlichen Sitzung der Verbandsversammlung
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Antwort Landesregierung auf Anfrage Drucksache 7/1464
Trotzdem haben wir durch die fortschreitende Klimakrise mit verstärkten Dürreperioden und einer insgesamt höheren Verdunstung grundsätzlich ein steigendes Wasserproblem im östlichen Berliner Umland – Tesla ist nur ein Auslöser, der uns das Problem bewusst macht. Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz hat eine Arbeitsgruppe zum Thema Wasser und Abwasser eingerichtet, hier gibt es erste Unterlagen.
Die Flächen des Werkes liegen gut zur Hälfte im Trinkwasserschutzgebiet Zone III A und B. Industriebetriebe sind in dieser äußersten Zone eines Wasserschutzgebietes erlaubt und nicht unüblich. Im Werk werden auch wassergefährdende Stoffe verarbeitet und gelagert. Die Behörden müssen im Rahmen der Genehmigungen darauf achten, dass alle Sicherheitsmaßnahmen eingehalten werden, z.B. doppelwandige Rohre und Speicher. Wenn das der Fall ist, besteht keine Gefahr für ein Eindringen von Schadstoffen ins Grundwasser. Die Anlage darf erst nach einer ordnugsgemäßen Abnahme in Betrieb genommen werden.
Es fallen Sanitär-Abwässer und Prozess-Abwässer an. Die Prozessabwässer kommen nach der anlageneigenen Wasseraufbereitungsanlage 48 Stunden lang in ein biologisches Klärwerk und dann in ein Hebewerk des zuständigen Wasserverbandes WSE (Wasserverband Strausberg- Erkner).
Nein, Tesla bekommt kein Klärwerk ausschließlich für das eigene Werk. Ein Klärwerk ist in Planung, wird aber für die Entsorgung des gesamten Gewerbestandortes Freienbrink ausgelegt und nicht allein zur Behandlung der Abwässer von Tesla. Dies umfasst neben den industriellen und gewerblichen Abwässern auch das in diesem Bereich anfallende Sanitärabwasser. Der Standort des Klärwerkes wird derzeit überprüft und steht noch nicht fest. (Stand 5.5.2021)
Pfahlbelastungsproben sind kein Bestandteil des Verfahrens im Bundesimmissionsschutzgesetz, allerdings ist eine Anzeige nach § 49 Wasserhaushaltsgesetz erforderlich. Diese lag nicht vor, weshalb die Pfahlgründungen auf Hinweis des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz gestoppt wurden. Es wurde von Seiten des Landkreises ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Die Genehmigung für die Pfahlgründungen liegt inzwischen vor. Insgesamt wurden 558 Pfahlgründungen ausgeführt (Stand 23.9.2020).
Bestandteil des ersten Antrags aus Dezember 2019 waren nur Flachgründungen. Nach der ersten Rodung im Februar 2020 wurde durch Baugrunduntersuchungen die Notwendigkeit von Pfahlgründungen festgestellt. Tesla hat am 10. Juni 2020 überarbeitete Planungsunterlagen bei der Genehmigungsbehörde eingereicht, die auch Pfahlgründungen enthalten.
Die eingebrachten Pfähle dürfen maximal in den ersten Grundwasserleiter reichen und die Deckschicht des 2. Grundwasserleiters nicht durchstoßen. Die Trinkwasserversorgung durch das Wasserwerk erfolgt nicht aus dem ersten Grundwasserleiter, so dass durch die Pfähle keine Gefährdung des Trinkwassers gegeben ist.
Wald und Baumfällungen
Für den Bau des Werks ist mit Rodungen von 226 ha Kiefernwald zu rechnen. Dadurch wird Lebensraum für Tiere vernichtet, je nach Verwendung des Holzes CO² freigesetzt und der Erholungswert des Geländes geht verloren. Waldumwandlung muss in Brandenburg ausgeglichen werden, entweder durch Neupflanzungen oder durch Aufwertung von Forstmonokulturen. Tesla hat als freiwillige Leistung sogar zugesagt, die dreifache Fläche nachzupflanzen und weitere ökologische Landschaftsumbaumaßnahmen zu finanzieren. Bislang wurden 2 x 150 ha Flächen für Erstaufforstungsmaßnahmen von der Flächenagentur Brandenburg vermittelt. 144 ha davon entfallen auf 49 Einzelflächen verteilt in ganz Brandenburg; weitere 150ha werden direkt im Landkreis Oder- Spree (z.B. auf der Beeskower Platte) erstaufgeforstet. Die Pflanzungen laufen; 60% sind bereits oder werden gerade angepflanzt. Je nach Standort und Bodenbeschaffenheit wird ein Laubholzanteil von 70% angestrebt.
Nein, das haben sie auch nicht. Es gab eine offizielle Genehmigung des Landesumweltamtes für einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn nach §8a Bundesimmissionsschutzgesetz (vgl. RBB-Meldung, heise.de). Diese Genehmigung umfasst das Roden einer Teilfläche von rund 90 ha bis zum 29. Februar 2020, also vor Beginn der Vegetationsperiode.
Die 2020 angeordneten Rodungsstops dienten jeweils dazu, den Gerichten Zeit zu verschaffen, die Klage zu beurteilen. Das ist ein legitimes Mittel im rechtsstaatlichen Verfahren. Es sollte verhindert werden, dass Tatsachen geschaffen werden, die das eigentliche Verfahren dann gegenstandslos gemacht hätten.
Das ist eine Falschmeldung. Es gibt dazu eine Antwort der Landesregierung auf eine mündliche Anfrage. Darin heißt es: „Wir haben uns in der Landesregierung daher darauf verständigt, einen Teil der Mittel aus dem PMO-Vermögen“ (das ist Vermögen der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR) „für die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen der Tesla-Ansiedlung zu verwenden.“ Dieses sehr zweckmäßige Vorgehen fand Eingang in einen Kabinettsbeschluss vom 8. September 2020. Für die Verwendung der PMO-Mittel gibt es klare Vorgaben: Wie in der Kleinen Anfrage 869, auf die Sie sich beziehen, dargestellt, sind die Mittel zur wirtschaftlichen Umstrukturierung für investive und investitionsfördernde Maßnahmen zu verwenden. Dabei ist der kommunale Bereich angemessen zu berücksichtigen. Mit der vorgesehenen Verwendung werden Ausgleichsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Bauleitplanung der Gemeinde Grünheide finanziert, die der Schaffung einer trag- und zukunftsfähigen Grundlage für Industrieansiedlungen am Standort Freienbrink dienen. Dies ermöglicht nicht nur die Errichtung und den stufenweisen Ausbau des Tesla-Werkes, sondern lässt aufgrund der erheblichen Zugkraft des Projekts auch weitere Investitionen im Umfeld erwarten. Damit sind die Voraussetzungen für einen PMO-Mitteleinsatz vollständig und vollinhaltlich erfüllt. Natürlich sticht die Ausgabe aus dem Projektkatalog heraus: Die 2018er-Tranche der PMO Mittel war im Vergleich zu den in den Jahren 2008, 2009 und 2010 an das Land gezahlten Tranchen vergleichsweise groß. Das hat uns dieses Mal in die Lage versetzt, auch einzelne großvolumige Projekte umzusetzen – was durchaus gut ist, und nicht schlecht! Es geht also nicht um eine Zahlung an Tesla, sondern um eine Zahlung an die Gemeinde Grünheide, die mit der Ansiedlung entsprechend umgehen muss. Richtig ist aber natürlich auch, dass solche Leistungen oft im Rahmen städtebaulicher Verträge vom Investor übernommen werden.
Natur- und Landschaftsschutz
Das Planungsgebiet ist 2001 aus einem bestehenden Landschaftsschutzgebiet herausgelöst worden, um es damals BMW als Fabrikstandort anzubieten. Diese Planungsänderung ist nie rückgängig gemacht worden und war jetzt die Grundlage für das Angebot, das Tesla angenommen hat. Das übrige Landschaftsschutzgebiet bleibt erhalten. Das Wald- und Seengebiet um Grünheide hat einen hohen Erholungswert für Anwohner und Touristen. Eine Produktionsstätte in dieser Größenordnung kann den Erholungswert der ganzen Gegend beeinträchtigen, insbesondere, wenn weitere Ansiedlungen folgen.
Es gibt bedrohte Arten im geplanten Baugebiet: Waldameisen, Fledermäuse, Baumfalken, geschützte Reptilienarten wie Zauneidechsen sowie Schlingnattern. Die müssen im Rahmen der Baumaßnahmen umgesiedelt werden. Die ökologische Baubegleitung des Vorhabens soll das sicherstellen.
Klimaschutz
Das in den Auslegungsunterlagen zum B-Plan-Verfahren Freienbrink enthaltene meteorologische Gutachten enthält eine Modellierung zur Abwärme der Anlage und ihrer Auswirkungen. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass sich auf dem Werksgelände eine Wärmeinsel mit bis zu 2 Grad höheren Temperaturen bilden wird. Durch Minderungsmaßnahmen, die wir Grüne als Einwendung eingebracht haben (z. B. Dachbegrünung, andere Verdunstungsflächen und Lüftungsschneisen), könnte der Temperaturanstieg erheblich kompensiert werden. In den umliegenden Gemeinden wie Erkner und Grünheide wird ein Klimaeffekt laut Gutachten kaum messbar sein.
Ja. Allerdings erheblich weniger als Diesel und Benziner. Auch wir Bündnisgrüne sehen in der Elektromobilität keineswegs das alleinige Rückgrat einer modernen, klimagerechten Verkehrswende, sondern lediglich einen notwendigen, unterstützenden Baustein. Grundsätzlich wollen wir einen Paradigmenwechsel in der Verkehrspolitik, weg von der Straße und rauf auf die Schiene, weg vom Individualverkehr mit Autos und hin zum Ausbau des ÖPNV (öffentlichen Personennahverkehrs), SPNV (schienengebundenen Personennahverkehrs) und des Radverkehrsnetzes.
Im Koalitionsvertrag haben wir verschiedene Maßnahmen zur Einleitung der Verkehrswende verankert: Wir werden unter anderem Angebote im Schienennahverkehr aufstocken, die Regionalisierungsmittel des Bundes für den SPNV einsetzen, und 20 Millionen Euro jährlich in den Ausbau der Radverkehr-Infrastruktur investieren. Gerade im städtischen Bereich wollen wir private PKW perspektivisch überflüssig machen.
Auf absehbare Zeit werden im ländlichen Raum, im Dienstleistungsbereich, im Handwerk usw. Autos nicht verzichtbar sein. Dort halten wir den Umstieg von fossilen Brennstoffen auf E-Mobilität für notwendig. Sie werden perspektivisch zu 100% aus Erneuerbaren Energien gespeist. Tesla kann hier als Vorreiter vieler Technologien eine Sogwirkung erzeugen und weitere innovative Unternehmen nach Brandenburg ziehen. Das wird der Energiewende insgesamt und z.B. dem ÖPNV zu Gute kommen, z.B. durch Verbesserungen in der Batterietechnik.
Selbstverständlich müssen wir auf anderer Ebene all die Missstände, die mit der Herstellung und Entsorgung von Batterien einhergehen, entschlossen angehen.
Mehr Informationen zur Ökobilanz von Elektroautos gibt es hier:
Grüne Bundestagsfraktion
Studien von Transport & Environment
Prof. Volker Quaschning von Scientist for Future
Umfeldentwicklung
Ja. Allerdings nicht in Grünheide. Grünheide ist vorrangig Erholungsgebiet und grüne Lunge und soll es auch bleiben. Es gibt geeignete Flächen zum Beispiel in Fürstenwalde und Frankfurt/Oder, die Zulieferer nutzen können und die jetzt schon für eine industrielle Nutzung vorgesehen sind.
Nicht für Tesla. Wir müssen die Themen Tesla und Entwicklung der Region klar trennen. In der Region gibt es den Bedarf für neue Wohnflächen. Berlin wächst um 50.000 Einwohner im Jahr, die Preise für Wohnflächen steigen auch im Umland seit Jahren.
Die Ausbauplanungen des Landkreises und der anliegenden Gemeinden, vgl. S8. ff. im Dokument „Grow together, Ergebnisse der Steuerungsgruppe des Landkreises Oder-Spree zum Ansiedlungsvorhaben des Unternehmens Tesla und der „Gigafactory Berlin-Brandenburg““, sehen wir kritisch und halten eine weitere Zersiedlung der umliegenden Gemeinden für unnötig, insbesondere, solange das Potential für Wohnungsbau in den Orten, die über die Schiene erreichbar sind, nicht ausgenutzt werden.
Es gibt auch jetzt schon Bedenken, dass das Wasser nicht für eine immer weiter wachsende Bevölkerung reicht. Zersiedlung und Versiegelung immer neuer Flächen schaden der Region mehr als sie nutzen. Wir stehen zum aktuellen Landesentwicklungsplan, der eine behutsame Neubesiedlung vorrangig an den Achsen der Bahnstrecken vorsieht und verweisen auf die Kapazitäten, die Fürstenwalde, Eisenhüttenstadt und Frankfurt heute schon haben.
Verkehr und Infrastruktur
Nein. Sie muss angepasst werden. Hier gibt es sehr viele Ideen und unterschiedliche Lösungsansätze. Diese Ideen begrüßen wir:
– Ausbau und Taktverdichtung des RE1
– Neubau einiger Brücken oder Tunnel an Bahnübergängen, da wegen der hohen Bahntaktung (Material & fertige KFZ) die Schranken oft geschlossen sein werden.
– Ausbau des Güterbahnanschlusses
– Schnellradweg Erkner-Grünheide
Bei diesen Ideen sind wir noch nicht überzeugt:
– Verlegung des Bahnhofs Fangschleuse dichter an das Tesla-Gelände. Das ist gut für die Tesla-Beschäftigten, aber schlecht für die Grünheider Schüler, die zum Teil mit der Bahn anreisen. Die Situation muss weiter geprüft und die verschiedenen Interessen müssen gegeneinander abgewogen werden.
– Ausbau der S-Bahnlinie 3 von Erkner bis nach Hangelsberg. Der Fahrgastverband IGEB hält die Verlängerung für Unsinn. Da die Fahrzeit mit dem Regio von Berlin-Ostkreuz nur 23 Minuten beträgt, mit der S-Bahn dagegen auch nach dem Ausbau über 30 Minuten, wäre das Geld in einem dichteren Takt für den RE1 besser angelegt, der ja schon beschlossen ist. Das hilft dann auch den Arbeitskräften, die aus der Gegenrichtung, aus Fürstenwalde oder Frankfurt, kommen.
– Vierspuriger Ausbau der Straße von der Autobahnanschlusstelle Freienbrink. Wir sehen den größten Engpass beim öffentlichen Nahverkehr, nicht bei der Autoanbindung.
Immissionsschutz
Die Umweltverträglichkeitsprüfung enthält Erwartungen zu der vom Werk ausgehenden Geräuschbelastungen. Diese werden vergleichsweise gering sein. In Karutzhöhe liegt der erwartete Schallpegel bei maximal 36 dB. Das ist etwas lauter als das Ticken eines Weckers und wird mit Sicherheit nicht wahrnehmbar sein, weil es durch den Lärm der Autos auf der Autobahn überlagert wird.
Mehr Fragen und Antworten gibt es auf der Seite der Brandenburgischen Staatskanzlei.
(wird laufend aktualisiert)