Mitgliedsbeitrag

Jedes Mitglied ist zur regelmäßigen Zahlung eines Mitgliedsbeitrags verpflichtet. Der Mitgliedsbeitrag wird an den Kreisverband gezahlt.

Höhe des Mitgliedbeitrags

Dein Mitgliedsbeitrag orientiert sich an deinem Einkommen. Er beträgt mindestens 1 % deines monatlichen Nettoeinkommens und wird auf volle Euro gerundet.
Wenn sich dein Einkommen ändert, bitten wir dich, deinen Beitrag selbst zu überprüfen und unser Schatzmeisterin Mariel kurz Bescheid zu geben, damit er angepasst werden kann.

Ermäßigung des Mitgliedbeitrags

Wenn du nur ein geringes oder gar kein Einkommen hast, kannst du einen ermäßigten Mitgliedsbeitrag beantragen. Darüber entscheidet der Kreisvorstand vertraulich.
Der Antrag ist unkompliziert und formlos möglich – melde dich dafür einfach bei unserer Schatzmeisterin Mariel.

Zahlung des Mitgliedbeitrags

Die Beitragspflicht beginnt mit dem Monat deines Eintritts in den Kreisverband und endet mit dem Monat, in dem deine Mitgliedschaft endet oder du in einen anderen Kreisverband wechselst.

Derzeit ist es leider nicht möglich, den Mitgliedsbeitrag per SEPA-Lastschrift einzuziehen.
Wir bitten dich daher, deinen Mitgliedsbeitrag per Dauerauftrag oder Überweisung zu zahlen.

Der Beitrag ist jeweils zum 15. eines Monats fällig. Bei vierteljährlicher, halbjährlicher oder jährlicher Zahlung gilt der 15. des ersten Monats des jeweiligen Zahlungszeitraums.

Bitte gib bei der Zahlung folgende Angaben an:

  • Mitgliedsbeitrag
  • Vor- und Nachname
  • Zahlungszeitraum (Monat, Quartal, Halbjahr oder Jahr)

Sollte es zu Rückständen kommen, melden wir uns bei dir, um gemeinsam eine Lösung zu finden.

Überweisung auf unser Konto

Empfänger: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN KV Oder-Spree
IBAN: DE15 4306 0967 1163 7111 00
BIC: GENODEM1GLS
Bank: GLS Bank Bochum
Verwendungszweck: Mitgliedsbeitrag

Deine Ansprechpersonen:

Mariel Supka

Schatzmeisterin

Carolin Hilschenz

Beisitzerin und stellv. Schatzmeisterin

Weitere Informationen findest du in unserer Finanzordnung: