Das Bundesverfassungsgericht hat in einer am 17.12.2015 veröffentlichten Entscheidung festgestellt, dass die Erhebung sogenannter Altanschließerbeiträge gegen das rechtsstaatliche Prinzip des Vertrauensschutzes verstößt.
Da diese Entscheidung unmittelbar nur Auswirkungen für noch nicht bestandskräftige Bescheide hat, erhebt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Stadtverordnetenversammlung Fürstenwalde die Forderung, dass der Zweckverband die eingenommenen Beiträge zurückerstattet. Dazu wird eine Beschlussvorlage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht werden, die den Bürgermeister veranlassen soll, in der Zweckverbandsversammlung in diesem Sinne zu stimmen.
Der vom Bundesverfassungsgericht festgestellte Verstoß gegen den Vertrauensschutz muss rückgängig gemacht werden, so der Fraktionsvorsitzende und Rechtsanwalt Jens-Olaf Zänker!